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Das Pflegestärkungsgesetz

Es ist die größte Pflegereform aller Zeiten: Die Pflegestufen „0“, 1, 2 und 3 wurden von den Pflegegraden 1, 2, 3, 4 und 5 abgelöst. Diese Änderungen sollen vor allem demenzkranken Älteren die gleichen Pflegeleistungen zusichern wie körperlich Pflegebedürftigen.

Es gilt zu beachten, dass der neue Pflegegrad 1 nur für Personen in Frage kommt, die nach dem 1. Januar 2017 einen Antrag auf Pflegeleistungen stellen.

Mit dem neuen Prüfverfahren NBA („Neues Begutachtungsassessment“) werden Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) oder anderer Prüforganisationen ab 2017 alle neuen Antragsteller auf Pflegeleistungen persönlich anhand eines Fragenkatalogs auf den Grad ihrer noch vorhandenen Selbstständigkeit hin überprüfen. Entsprechend des Gutachtens entscheidet dann die zuständige Pflegekasse, ob sie ihrem Versicherten einen Pflegegrad zubilligt oder seinen Antrag ablehnt.

Wie selbstständig ein Antragsteller noch ist, ermitteln die Prüfer mit dem neuen Begutachtungsinstrument NBA nach einem Punktesystem. Dabei gilt: Je mehr Punkte der Begutachtete erhält, einen umso höheren Pflegegrad und umso mehr Pflege- und Betreuungsleistungen genehmigt seine Pflegekasse.

  • Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit (12,5 bis unter 27 Punkte)
  • Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit (27 bis unter 47,5 Punkte)
  • Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit (47,5 bis unter 70 Punkte)
  • Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit (70 bis unter 90 Punkte)
  • Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung (90 bis 100 Punkte).

Folgende Kriterien werden bei der Einstufung berücksichtigt

Pflegediagramm
Mobilität (10%) Kognitiv / Verhalten (15%) Selbstversorgung (40%) Behandlung / Therapie (20%) Alltagsgestaltung (15%)

Fund-Award 2017 für den RWS-ERTRAG

Podestplatz für einen der besten Dachfonds überwiegend Rentenfonds im 10-Jahres-Vergleich!

10-Jahres-Wertentwicklung (2006-2016): 3,67 % p.a.

Seit Auflage 15.01.2005 hat der RWS-Ertrag sogar eine Wertentwicklung von 4,19 % p.a. per März 2017 erzielt!

Seit 12 Jahren zeichnet sich der RWS-Ertrag –gemanagt von Markus Kaiser (Star-Capital)- mit einer tollen Performance für den konservativen Anleger aus.

Er ist damit mehr als nur eine Alternative beim aktuellen Niedrigzinsniveau.

Diese Entwicklung wurde nun mit einem tollen 3. Platz beim Fund-Award 2017 für den Zeitraum 10 Jahre in der Kategorie „Dachfonds überwiegend Rentenfonds“ honoriert.

Fund Awards 2017

Ein Handy für den Gorilla!

Große Handy-Sammelaktion der Zoologischen Gesellschaft Frankfurt – RWS AG macht mit!

Berggorillas zählen zu den am stärksten vom Aussterben bedrohten Menschenaffen. Es gibt nur noch etwa 880 Tiere, die Hälfte davon im Virunga Gebiet. Der Virunga Nationalpark im Herzen Afrikas ist ein Zentrum der biologischen Vielfalt und ein UNESCO Weltnaturerbe.

Seit 1994 ist der Nationalpark auf der Liste der bedrohten Welterbe. Seitdem die Nachfrage nach Coltan-Erz und dem daraus gewonnenen Tantal zur Herstellung kleinster Kondensatoren für Elektronikgeräte in den letzten Jahren in die Höhe schnellte, entstanden viele illegale Abbaustätten, die den Lebensraum des Gorillas zerstören.

Helfen Sie gemeinsam mit dem RWS-Team ein Stück Wildnis zu bewahren und den Lebensraum der Berggorillas zu schützen:

„Spenden Sie Ihre alten Handys oder Smartphones für das Rohstoff-Recycling!“

Wenn Sie Ihr altes Handy für diesen guten Zweck spenden möchten, haben wir in der RWS-Zentrale in Hannover eine Sammelbox dafür bereitgestellt.
Sie können auch gerne Ihrer RWS-Beraterin / Ihrem RWS-Berater das Handy zu diesem Zweck mitgeben.

Mehr Informationen / Kontakt:
RWS Vermögensplanung AG
Jörg Christian Hickmann
E-Mail: hickmann@rws.de
Flyer: Flyer (pdf)